Ablauf und Kosten

Wenn ich Ihr Interesse an einer Psychotherapie oder Supervision in meiner Praxis wecken konnte, ist der erste Schritt, Kontakt zu mir aufzunehmen. Im Rahmen meiner telefonischen Sprechzeiten (aktuell mittwochs zwischen 10h und 11.40h) nehme ich die Anrufe persönlich entgegen. Sie können mir aber gerne auch jederzeit eine Mail schicken.  


Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mich bei der hohen Anzahl von Anfragen für Erstgespräche und Therapieplätze nur bei freien Kapazitäten melden kann.

Ich führe keine Warteliste und melde mich daher nur bei freien Kapazitäten für ein Erstgespräch zurück. Sollte ich mich innerhalb von 8 Wochen nicht bei Ihnen gemeldet haben, können Sie Ihre Anfrage erneuern, damit ich weiß, dass Sie noch immer auf der Suche nach einem Therapieplatz sind. Beachten Sie hierbei bitte auch, dass eine Zusage für ein Erstgespräch noch keine Zusage für einen Therapieplatz ist. 



Termine

  • Die ersten Termine im Rahmen von sogenannten Sprechstunden sind zum Kennenlernen und Orientieren gedacht. Beide Parteien schauen, ob sie mit dem jeweils anderen zusammenarbeiten können und ob die "Chemie" stimmt.  Zudem wird geprüft, ob Sie unter einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung leiden und ob mein Behandlungsangebot für Sie geeignet ist oder ob ich ggf. an KollegInnen verweisen muss.


  • Daraufhin erfolgt eine ausführliche Diagnostik (Probatorik). Hier wird die aktuelle Problematik ausführlich erfragt, es wird ein umfassendes Störungsmodell erstellt und es werden konkrete Therapieziele festgelegt, um eine passende Behandlung planen zu können. 


  • Daraufhin startet der eigentliche Therapieprozess. Bei gesetzlich versicherten PatientInnen stelle ich einen Antrag bei der Krankenkasse auf Kurzzeit-/Langzeittherapie.

Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, wird die Psychotherapie in der Regel bei Behandlungsindikation von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. In diesem Fall entstehen für Sie keine Kosten.  Den Antrag auf Psychotherapie stelle ich bei Ihrer Krankenkasse, die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassenkarte, die quartalsweise eingelesen wird. Eine Überweisung von einem Arzt ist für die Inanspruchnahme eines Ersttermins nicht erforderlich.




Private Krankenversicherung

Wenn Sie privat versichert bzw. beihilfeberechtigt sind, sind die Bedingungen und das Ausmaß der Kostenübernahme von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag abhängig. Ich empfehle Ihnen, sich frühzeitig bei Ihrer Versicherung über deren Konditionen und Formalitäten der Antragstellung für Psychotherapie zu informieren. Im Rahmen der Therapie erhalten Sie in regelmäßigen Abständen eine Rechnung von mir, welche sich nach der "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP) richtet.

Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst übernehmen möchten, stelle ich Ihnen regelmäßig eine Rechnung. Die Abrechnung richtet sich nach der "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP).


Für Selbstzahler biete ich zudem Paartherapie sowie Coaching und Beratung an, die Kosten der Behandlung müssen selbst getragen werden.