Für privat versicherte PatientInnen stehen in der Regel zeitnah freie Sprechstundentermine zur Verfügung. 


Antragstellung

Wenn Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden, informieren Sie bitte Ihre private Krankenversicherung sowie gegebenenfalls Ihre Beihilfestelle über die geplante Behandlung. Je nach Versicherung ist vor Beginn der Therapie ein Antrag auf Kostenübernahme erforderlich. Die benötigten Formulare fordern Sie bitte direkt bei Ihrer Versicherung an und bringen diese möglichst innerhalb der ersten fünf probatorischen Sitzungen mit. Sobald die schriftliche Zusage zur Kostenübernahme vorliegt, kann die reguläre Psychotherapie beginnen.


Ablauf der Therapie

Der Umfang der Therapie richtet sich nach Art und Schwere Ihrer Belastung. In der Regel umfasst eine Kurzzeittherapie bis zu 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen. Selbstverständlich kann die Therapie jederzeit in gegenseitiger Absprache beendet werden – auch wenn die bewilligten Stunden noch nicht vollständig ausgeschöpft sind.


Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt analog zu anderen fachärztlichen Praxen: Sie erhalten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen und reichen diese anschließend bei Ihrer Krankenversicherung beziehungsweise Beihilfestelle ein.